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Keiderschwimen/Schwimmen

Keiderschwimmen

Das 100-m-Kleiderschwimmen ist ein militärisch relevanter – unter dem Aspekt der Selbst- und Kameradenhilfe ggf. lebensrettender – Fertigkeitsnachweis im Bereich der Soldatengrundfitness. Kernziel ist die Befähigung zur Eigenrettung in Gewässern unter erschwerten Bedingungen. Alternativ kann das 200-m-Schwimmen absolviert werden.
Das 100-m-Kleiderschwimmen – alternativ das 200-m-Schwimmen – ist von allen Soldatinnen und Soldaten einmal jährlich zu erfüllen. Das Erfüllen des Kleiderschwimmens ist anzustreben. Organisation und Durchführung von Training und Tests erfolgen im Rahmen der Allgemeinen Sportausbildung.
Das Kleiderschwimmen – 100 m in höchstens 4 min mit anschließendem Entkleiden im Wasser – ist in Anlehnung an die Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. der Wasserwacht im DRK durchzuführen.

  • Zur Durchführung des Trainings und der Abnahme des Kleiderschwimmens ist Personal mit entsprechenden Qualifikationen gemäß den Sicherheitsbestimmungen einzusetzen.

  • Als Bekleidung sind Jacke und lange Hose zu verwenden. Verliert eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer während des Entkleidens ein Kleidungsstück, so ist dieses durch Tauchen wiederzuholen.

  • Die Prüfung (mindestens das Entkleiden) muss in mindestens 1,80 m tiefem Wasser durchgeführt werden.

  • Die Ärmel und Hosen der Bekleidung sind beim Kleiderschwimmen lang zu tragen. Ein Hochkrempeln ist nicht zu lässig.

  • Der Start zum Kleiderschwimmen kann vom Startblock, vom Beckenrand oder auch aus dem Wasser (eine Hand am Beckenrand) erfolgen.

  • Die Zeit wird vom Start bis zum Zielanschlag nach der geforderten Schwimmstrecke gemessen. Das Entkleiden findet außerhalb der vorgegebenen Zeit statt.

  • Beim Entkleiden nach dem Kleiderschwimmen sind Festhalten am Beckenrand oder andere Hilfen nicht gestattet; die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat sich während des Entkleidens mit Schwimmbewegungen über Wasser zu halten. Das Entkleiden ist notwendig, um sich ggf. von Ballast (bspw. Ausrüstung, Gepäck) zu befreien, um Eigenrettung durchführen zu können.

  • Die Prüfung ist abgeschlossen, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer selbstständig ohne fremde Hilfe das Wasser verlassen hat.

  • Das erfolgreiche Ablegen des 100-m-Kleiderschwimmens wird durch den DOSB als Nachweis der DSA-Schwimmfertigkeit anerkannt.

  • Die Nutzung von Schwimmbrillen ist erlaubt.

200m Schwimmen

Das 200-m-Schwimmen (Sprung vom Beckenrand und anschließend 200 m Schwimmen in höchstens 7:00 min) ist in Anlehnung an die Ausführungsbestimmungen des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) für das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze durchzuführen.



  • Der Sprung vom Beckenrand muss ins tiefe Wasser (mindestens 1,80 m) erfolgen. Deutliches Abspringen und vollständiges Eintauchen ist notwendig.

  • Zur Durchführung des Trainings und der Abnahme des 200-m-Schwimmens ist Personal mit entsprechenden Qualifikationen gemäß den Sicherheitsbestimmungen einzusetzen.

  • Das erfolgreiche Ablegen des 200-m-Schwimmens wird durch den DOSB als Nachweis der DSASchwimmfertigkeit anerkannt.

  • Die Nutzung von Schwimmbrillen ist erlaubt.


Quelle:

Zentralvorschrift A1-224/0-1 (Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit) der Bundeswehr
Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen der DLRG