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Deutsches Sportabzeichen

Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Der Nachweis der Schwimmfertigkeit (siehe Kapitel 3.2) ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. Das Deutsche Sportabzeichen kann von Männern und Frauen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland erworben werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der im Leistungskatalog geforderten Leistungen. Die Verleihung erfolgt durch die Ausstellung einer Urkunde.

Das Deutsche Sportabzeichen wird verliehen
  • als Deutsches Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche an Jungen und Mädchen, ab dem Kalenderjahr, in dem das 6. Lebensjahr vollendet wird
  • als Deutsches Sportabzeichen an Erwachsene, ab dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
         Es gelten die Bedingungen für das Alter, das im Jahr der Prüfung erreicht wird.
  • Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) die Leistungsanforderungen erfüllt haben.
    Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden. Die zur Auswahl stehenden Disziplinen und die nach Alter und Geschlecht differenzierten Leistungsanforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche und das Deutsche Sportabzeichen sind in den jeweiligen Leistungskatalogen geregelt.



    Leistungskataloge

    Nachweis der Schwimmfähigkeit


    praktische Hinweise zur Durchführung

    Gruppe 1 - Ausdauer

    Gruppe 2 - Kraft

    Gruppe 3 - Schnelligkeit

    Gruppe 4 - Koordination


    Spezifische Bedingungen

    Sicherheitshinweise

    Anerkennung von sportartspezifischen Leistungen (Verbandsabzeichen)



    Quelle:

    Prüfungswegweiser für das Deutsche Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)